Werbung
Bilder auf Verpackungen dürfen nicht lügen
Europäische Richter rügen die Präsentation eines deutschen Früchtetees. Bilder auf einer Lebensmittelverpackung dürfen Verbraucher nicht über den Inhalt täuschen – ein Fall der beispielhaft ist für die Tricksereien der Lebensmittelbranche.
Christian Rath & dpa
Fr, 5. Jun 2015, 0:00 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Tees entschieden. Es genüge nicht, dass die Zutatenliste auf der Packung korrekt ist. Für Verbraucherschützer steht der Fall des Tees beispielhaft für die Tricksereien der Lebensmittelbranche.
Konkret ging es um einen Tee für Kinder aus dem Hause Teekanne. Er nannte sich "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer". Auf der Verpackung stand: "Früchtetee mit natürlichen Aromen". Abgebildet waren Himbeeren und Vanilleblüten. Außerdem fand ...