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Bilder auf Verpackungen dürfen nicht lügen

Europäische Richter rügen die Präsentation eines deutschen Früchtetees. Bilder auf einer Lebensmittelverpackung dürfen Verbraucher nicht über den Inhalt täuschen – ein Fall der beispielhaft ist für die Tricksereien der Lebensmittelbranche.  

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  | Foto: Daniel Bockwoldt
Foto: Daniel Bockwoldt

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Tees entschieden. Es genüge nicht, dass die Zutatenliste auf der Packung korrekt ist. Für Verbraucherschützer steht der Fall des Tees beispielhaft für die Tricksereien der Lebensmittelbranche.

Konkret ging es um einen Tee für Kinder aus dem Hause Teekanne. Er nannte sich "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer". Auf der Verpackung stand: "Früchtetee mit natürlichen Aromen". Abgebildet waren Himbeeren und Vanilleblüten. Außerdem fand ...

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