Bierkrugwerfer muss bezahlen
In einer Herbolzheimer Diskothek ist eine Frau verletzt worden, jetzt hat das Amtsgericht den Verursacher verurteilt.
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KENZINGEN. Wegen Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht einen 30-jährigen Bierkrugwerfer zu einer Geldstrafe, von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Ereignet hatte sich die Tat am 1. August 2008 in einer Herbolzheimer Diskothek.
Zur falschen Zeit am falschen Ort befand sich offenbar die Geschädigte, eine 18-jährige Auszubildende. Als der 30-jährige Angeklagte einen Bierkrug in Richtung eines Disko-Besuchers werfen wollte, traf ...