Bierglaswerfer beschäftigt Gerichte
Landgericht wandelt Haftstrafe in Geldstrafe um / Mit Bierglas nach Bedienung geworfen, weil das Essen nicht schnell genug kam.
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SCHOPFHEIM/WALDSHUT (sal). Beharrlichkeit zahlt sich aus - manchmal selbst vor Gericht. In der "vierten Instanz" erreichte ein Angeklagter das, was er bereits Anfang des vorigen Jahres vor dem Landgericht Waldshut zu erreichen suchte: Er wurde wegen eines Bierglaswurfs zu einer Geldstrafe verurteilt - statt einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die das Amtsgericht verhängt hatte.
Vorgeworfen wurde dem 50-Jährigen ursprünglich gefährliche Körperverletzung. Er soll im Januar 2001 in einer Schopfheimer Gaststätte ein 0,3-Liter-Bierglas, "gezielt", wie die Staatsanwaltschaft meinte, in ...