Vor Gericht
Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union.
dpa
Mi, 26. Aug 2015, 0:01 Uhr
Südwest
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