BGH zu Facebook-Fall: 100 Euro Schadenersatz nach Datenleck?
Erstmals nutzt der BGH eine Möglichkeit, um für Tausende Verfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Es geht um Facebook und Datendiebstahl. Das Urteil hat weitreichendere Folgen.
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Einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) vorgeknöpft - und Leitlinien für Tausende Verfahren an deutschen Gerichten vorgegeben. Im Kern geht es darum, wann Nutzer bei einem Datenleck Anspruch auf Schadenersatz haben und was sie beweisen müssen.
Hintergrund ist ein Fall des sogenannten Scrapings: Diebe hatten vor Jahren Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Konten gestohlen. Das sorgte weltweit für Aufsehen. Nach Einschätzung von Fachleuten hat das ...