Urteil
BGH stärkt Mieterrechte – Kündigung wegen geringen Gehalts unzulässig
Nach dem Tod des Hauptmieters dürfen Partner oder Kinder den Vertrag übernehmen und nur mit sehr gutem Grund auf die Straße gesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt.
dpa
Mi, 31. Jan 2018, 21:04 Uhr
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