Hunde müssen draußen bleiben? So einfach dürfen es sich Vermieter nicht machen, sagt der BGH. Nötig ist eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. Das könnte richtig kompliziert werden.
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Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Foto: liliya kulianionak/Fotolia.com
Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen seien eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten ...