Riskante Geschäfte
BGH: Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch
Wer einen Handwerker schwarz beauftragt, geht künftig ein großes Risiko ein. Denn bei Pfusch bestehen keine Ansprüche auf Nachbesserung, wie der BGH entschieden hat.
Diana Niedernhöfer (dpa)
Fr, 2. Aug 2013, 0:19 Uhr
Wirtschaft
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