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Bewährungsstrafe für einen "Geldentsorger"

  • Fr, 12. Juli 2002
    Freiburg

     

In einem Indizienprozess ging es um einen 24-jährigen Geldtransportfahrer, der 15 270 Euro unterschlagen haben soll.

In einem Indizienprozess hat das Amtsgericht Freiburg einen 24-jährigen Geldtransportfahrer wegen Unterschlagung von Kundengeld in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Angeklagte, der die Taten bestreitet, soll am 8. Februar und 7. März dieses Jahres insgesamt 15 270 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

Mitte Mai 2001 trat der gelernte Gas-und Wasserinstallateur seine Arbeit bei einem Freiburger Sicherheitsunternehmen an. Zu seinen Aufgaben zählte insbesondere die "Geldentsorgung". Die Branche versteht darunter das vertraglich geregelte sichere Einsammeln der Tagesseinnahmen ...

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