Der Betreiber einer Rheinfelder Autowerkstatt legt vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Er hatte Kennzeichen gestohlen, um Hauptuntersuchungen vorzutäuschen.
Der 44-jährige Betreiber einer Kfz-Werkstatt, der Autokennzeichen gestohlen hat, um mit den TÜV-Plaketten Hauptuntersuchungen vorzutäuschen, wurde am Amtsgericht Lörrach zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat außerdem Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter nicht abgeführt.
Nachdem der Angeklagte am ...