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Bewährung war nicht gegeben

Wegen Körperverletzung sechs Monate ins Gefängnis.  

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ST. BLASIEN. Auf die Frage, ob dem Angeklagten nochmals eine Bewährung zugestanden werden könne, müsse sie mit einem eindeutigen Nein antworten, so Richterin Ulrike Holler-Welz in St. Blasien. Der angeklagte 42-Jährige ausländische Staatsbürger habe sich während der Bewährungszeit einer anderen Verurteilung erneut strafbar gemacht, schon das Gesetz lasse eine erneute Strafaussetzung nicht zu.

Zwei völlig getrennte Vorkommnisse wurden in einem Gerichtsverfahren geahndet. Dabei ging es um Hausstreitigkeiten in Höchenschwand und um einen tätlichen Angriff auf einen Busfahrer auf dem Gelände des Busbahnhofes in ...

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