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Bewährung für Wallbacher Fußballschläger

Gericht entscheidet auf gefährliche Körperverletzung.  

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BAD SÄCKINGEN. Der Prozess wegen der Schlägerei am Rande eines Fußballspiels in Wallbach wurde in der zweiten "Verlängerung" gegen den Angeklagten entschieden. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat den 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss dem Geschädigten, dem er nach Überzeugung des Gerichts einen Fußtritt ins Gesicht verpasst hat, 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Verteidiger Patrick Steiger plädierte auf Freispruch, weil der vom Arzt festgestellte Zahnschaden nicht zu einem massiven Fußtritt, wie ihn zwei Zeugen ...

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