Bewährung für Untreue
Hochschwarzwälderin brachte ihren Arbeitgeber in fünf Jahren um mehr als eine halbe Million Euro.
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TITISEE-NEUSTADT / LÖFFINGEN (zwi). Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Untreue in 139 Fällen wurde gestern vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg eine heute 50-jährige Hochschwarzwälderin verurteilt. Die gelernte Apothekenhelferin hatte zwischen Januar 2000 und Januar 2005 die Münster-Apotheke in Neustadt, in der sie beschäftigt war, um 521 643,13 Euro betrogen und das Geld auf eigene Konten gelenkt.
Die Strafe ist auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die längste mögliche Frist, und mit Auflagen verbunden. So muss die Frau den von ihr verursachten Schaden "nach besten Kräften gutmachen", mindestens aber 300 Euro monatlich an ihren früheren Arbeitgeber zahlen und dies dem Gericht alle drei ...