Bettengeld darf nicht auf Rechnung
Ausweisung ist in Todtmoos nun unter Androhung eines Bußgeldes verboten / Beschluss des Gemeinderates.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
TODTMOOS. Die Kurtaxe muss, das "Bettengeld" hingegen darf nicht mehr auf Angeboten und Rechnungen der Todtmooser Gastronomie und Hotellerie separat ausgewiesen werden. Einige Betriebe, hatten die Beträge zwischen 2,20 und 2,30 Euro als "Kurtaxe/Bettengeld" oder nur als "Kurtaxe" ausgewiesen.
Die Ausweisung des Bettengelds sorgte offenbar für Verunsicherung und Verstimmung bei Gäste, so dass die Verwaltung nun auf entsprechende Änderungen der Satzungen drängte, die ...