Bettengeld darf nicht auf Rechnung

Ausweisung ist in Todtmoos nun unter Androhung eines Bußgeldes verboten / Beschluss des Gemeinderates.  

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TODTMOOS. Die Kurtaxe muss, das "Bettengeld" hingegen darf nicht mehr auf Angeboten und Rechnungen der Todtmooser Gastronomie und Hotellerie separat ausgewiesen werden. Einige Betriebe, hatten die Beträge zwischen 2,20 und 2,30 Euro als "Kurtaxe/Bettengeld" oder nur als "Kurtaxe" ausgewiesen.

Die Ausweisung des Bettengelds sorgte offenbar für Verunsicherung und Verstimmung bei Gäste, so dass die Verwaltung nun auf entsprechende Änderungen der Satzungen drängte, die ...

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