Account/Login

Alkohol am Steuer

Betrunkener Autofahrer rumpelt in Rheinfelden mit zwei Promille über eine Verkehrsinsel

  • Mo, 16. September 2024, 11:53 Uhr
    Rheinfelden

     

Ein völlig betrunkener Autofahrer ist am Samstagvormittag in Rheinfelden von der Polizei erwischt worden. Er hatte zuvor im Kreisel beim Feuerwehrhaus eine Verkehrsinsel überfahren.

Die Polizei  (07623 7404-0) sucht Zeugen. <Bildquelle></Bildquelle>  | Foto: Jonas Hirt
Die Polizei (07623 7404-0) sucht Zeugen. Foto: Jonas Hirt

Ein völlig betrunkener Autofahrer ist am Samstag im Kreisel bei der neuen Feuerwache in Rheinfelden über eine Verkehrsinsel gefahren und anschließend von der Polizei geschnappt worden. Laut Bericht meldeten gegen 11 Uhr mehrere Autofahrer einen auffällig fahrenden Pkw in der Müßmattstraße. Der 52-Jährige soll nach derzeitigem Stand der Ermittlungen zwischen dem Turbinenkreisel und dem Kreisel an der Feuerwache bereits auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Schließlich überfuhr er eine Verkehrsinsel im Kreisel, wodurch er sein Auto erheblich beschädigte. Er setzte seine Fahrt in die Römerstraße fort, wo er den Wagen parkte. Er lief anschließend zur Unfallstelle, um dort liegende Fahrzeugteile von der Straße aufzusammeln. Als er die hinzukommenden Streifenbeamten erblickte, ergriff er zunächst die Flucht zu Fuß, kehrte jedoch bald wieder zu seinem Fahrzeug zurück. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Weitere Zeugen oder Verkehrsteilnehmer, die gefährdet oder geschädigt wurden, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Rheinfelden (07623 7404-0) in Verbindung zu setzen.

Ressort: Rheinfelden

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 17. September 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel