Account/Login

Schöffengericht

Betrügerin muss ins Gefängnis – zum wiederholten Mal

BZ-Plus Die Richterin sah einen hoffnungslosen Fall: Zum wiederholten Mal muss eine 60-Jährige ins Gefängnis, weil sie Mitmenschen um erhebliche Summen betrogen hat.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Schöffengericht in Bad Säckingen fällte ein Urteil ohne Bewährung.  | Foto: David-Wolfgang Ebener
Das Schöffengericht in Bad Säckingen fällte ein Urteil ohne Bewährung. Foto: David-Wolfgang Ebener
Eine notorische Betrügerin, die in Schopfheim mehrere Menschen getäuscht und um insgesamt rund 16.000 Euro gebracht hat, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Schöffengericht Bad Säckingen sprach sie in 37 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs, in neun Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls und in zwei Fällen der Urkundenfälschung schuldig.
In Anbetracht unzähliger einschlägiger Vorstrafen sei es beim besten Willen nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel