Betrüger nutzt Gutgläubigkeit schamlos aus
Haftstrafe als Quittung.
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FREIBURG. Einen 53-jährigen Mann vom Kaiserstuhl hat das Landgericht Freiburg wegen Betrugs in acht Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 100 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der seit Jahren hochverschuldete Angeklagte habe sich, so das Gericht, zwischen 1996 und 2000 als erfolgreicher Kreditvermittler und Anlageberater ausgegeben und von gutgläubigen Kunden Vorschüsse, Darlehen und Anlagebeträge ...