Account/Login

Betreuung statt Entmündigung

Waldkircher Sozialdienst informiert über rechtliche Fragen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDKIRCH. Es gibt Situationen im Leben, wie eine schwere Krankheit, ein Unfall oder psychische Instabilität, welche es dem Menschen vorübergehend oder ganz unmöglich machen, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Da ist es gut, dass es Initiativen gibt, die vor allem in rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Betreuungsverein des "Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF)" ist eine solche Einrichtung.

Seit der Einführung des Gesetzes zum Betreuungsrecht im Januar 1992, welches vorherige Normen der Vormundschaft und Entmündigung außer Kraft setzte, zählt das Arbeitsfeld "Rechtliche Betreuung" zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel