Betreuung statt Entmündigung
Waldkircher Sozialdienst informiert über rechtliche Fragen.
unserer Mitarbeierin Karin Heiss
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WALDKIRCH. Es gibt Situationen im Leben, wie eine schwere Krankheit, ein Unfall oder psychische Instabilität, welche es dem Menschen vorübergehend oder ganz unmöglich machen, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Da ist es gut, dass es Initiativen gibt, die vor allem in rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Betreuungsverein des "Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF)" ist eine solche Einrichtung.
Seit der Einführung des Gesetzes zum Betreuungsrecht im Januar 1992, welches vorherige Normen der Vormundschaft und Entmündigung außer Kraft setzte, zählt das Arbeitsfeld "Rechtliche Betreuung" zu den Aufgaben der Betreuungsvereine. ...