Bestechungsprozess wird gegen Geldauflagen eingestellt
Am Ende fehlten die Nachweise für eine Verurteilung: Am Amtsgericht Freiburg wurde das Verfahren gegen zwei Angestellte der BIMA und einen Malermeister gegen Geldauflage eingestellt.
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Mit der Einstellung hat das Amtsgericht Freiburg nach sieben Verhandlungstagen ein Strafverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) der Direktion Freiburg und einen Malermeister aus dem ...