Berufung ohne Angeklagte
Auch in zweiter Instanz wurde eine 41-Jährige wegen Stalkings zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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OFFENBURG/LAHR (aku). Die 6. Kleine Strafkammer am Landgericht Offenburg hat die Berufung einer wegen Stalkings verurteilten 41-Jährigen aus einer Lahrer Umlandgemeinde verworfen. In Abwesenheit wurde sie auch in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.
In erster Instanz war die 41-jährige Frau im Sommer 2011 vom Amtsgericht in Lahr wegen Nachstellung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zwischen 2009 bis ...