Die Bundesregierung hat eine Chronologie zum "Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri" veröffentlicht. Sie enthält neue Details und wirft Fragen auf.
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Ein Detail zum Beispiel ist die Erkenntnis, dass für die Sicherheitsbehörden, als sie am 2. November im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern über Amri sprachen, "kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar" war. Gestützt wird auch die These, dass es an der mangelnden Kooperation der tunesischen Behörden lag, die ...