"Beitragserhöhung ist unwirksam"
Landgericht: Krankenversicherer muss Prämien zurückzahlen.
OFFENBURG (BZ). Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg hat entschieden (Aktenzeichen: 2 O 379/17), dass die von einer privaten Krankenversicherung vorgenommenen Beitragserhöhungen zum Nachteil eines ihrer Versicherungsnehmer unwirksam sind. Die Versicherung wurde deshalb zur Rückzahlung der von 2009 bis 2015 durch Prämienerhöhungen erhaltenen Gelder – rund 7000 – Euro verurteilt.
"Gemäß § 203 Abs. 2 VVG ist ein privater Krankenversicherer unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, die Versicherungsprämien einseitig zum Nachteil des Versicherungsnehmers zu erhöhen", teilte Landgerichtssprecher Rüdiger Moll mit. Dies ...