Schnee
Beim Winterdienst gilt kein Gewohnheitsrecht
Sobald Schnee vom Himmel rieselt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg räumen – der Eigentümer oder der Mieter? Und muss er oder sie dafür extra früher aufstehen?
AFP & dpa
Di, 29. Jan 2019, 8:00 Uhr
Haus & Garten
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In der Regel sind die Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Diese Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden – aber nur, wenn dies im ...