EuGH-Urteil
Bei Vulkanausbrüchen sind Airlines in der Pflicht
Vulkanausbrüche wie 2010 in Island können Flugunternehmen teuer zu stehen kommen. Denn sie müssen gestrandete Passagiere in solchen Fällen betreuen. Zeit- und Kostengrenzen gibt es nicht. Das hat das oberste EU-Gericht entschieden.
afp
Do, 31. Jan 2013, 12:51 Uhr
Wirtschaft
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