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Wer will, dass in jedem Fall das Erbrecht seines Heimatlandes angewandt wird, muss dies testamentarisch festlegen. Foto: dpa
VILLAGE-NEUF (BZ). Wie bereits auf der regionalen BZ-Seite "Rat und Hilfe" vor einiger Zeit berichtet, gilt von heute, Montag, 17. August, an die neue Erbrechtsverordnung der EU. Diese vereinfache die bisher geltende Rechtslage, weil geregelt wird, welches nationale Erbrecht ...