Bei Abfindungen kassiert der Staat mit
Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich beim Verlust des Arbeitsplatzes ist die Ausnahme
Dominik Haubner
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen wächst die Gefahr, den Arbeitsplatz zu verlieren. Dann gehen viele Arbeitnehmer wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer Kündigung eine Abfindung zustehe, doch das ist rechtlich schlicht falsch. Deshalb gilt es einiges zu beachten, damit die Abfindung möglichst hoch ausfällt und der Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten bleibt.
Wer hat Anspruchauf eine Abfindung?
Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Dies gilt zur Überraschung vieler auch bei betriebsbedingter Kündigung langjähriger Mitarbeiter. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Zahlung einer Abfindung rechtlich geregelt ist. Solche Ausnahmen finden sich in ...