Hartz-IV-Empfänger
Begräbnis muss nicht dritter Klasse sein
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine "würdige, aber einfache" Bestattung. Angehörigen ist im Todesfall keine aufwändige Suche nach dem billigsten Angebot zuzumuten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Fr, 26. Aug 2011, 0:02 Uhr
Deutschland
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