Hartz-IV-Empfänger

Begräbnis muss nicht dritter Klasse sein

Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine "würdige, aber einfache" Bestattung. Angehörigen ist im Todesfall keine aufwändige Suche nach dem billigsten Angebot zuzumuten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.  

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Wie viel darf das Begräbnis eines Hartz-IV-Empfängers kosten?  | Foto: Rita Eggstein
Wie viel darf das Begräbnis eines Hartz-IV-Empfängers kosten? Foto: Rita Eggstein
KASSEL. Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine "würdige, aber einfache" Bestattung. Angehörigen ist im Todesfall jedoch kein ...

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