Bedroht – nicht beleidigt
Einzelhandelskaufmann wegen Bedrohung eines Gerichtsvollziehers zu einer Geldstrafe verurteilt.
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LÖRRACH. Als eine "temperamentvolle und impulsive Persönlichkeit" beschrieb der Richter einen 37-jährigen Einzelhandelskaufmann, der sich wegen Beleidigung und Bedrohung vor Gericht verantworten musste. Er wurde zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt.
Am 17. September letzten Jahres hat er in Lörrach einen Gerichtsvollzieher mit Schimpfwörtern tituliert und ihm gedroht, man müsse ihm den Hals umdrehen. Dabei kam der Angeklagte dem Gerichtsvollzieher so ...