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Bauten werden nachträglich legalisiert

Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Quartier "Stiegele" hat der Gemeinderat eine Bebauung Im Gehren möglich gemacht. Einige Bauten wurden damit nachträglich legalisiert.  

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Das Vorhaben Im Gehren, bei dem ein Bauherr auf dem eigenen Grundstück ein Gartenhaus sowie einen Swimmingpool außerhalb der vorgegebenen Bebauungsgrenze errichten will, hatte in der Gemeinderatssitzung Ende September eine Diskussion um Festlegungen im Bebauungsplan Stiegele in Gang gesetzt. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1975 und wurde im Gremium nicht mehr als zeitgemäß befunden. Das Vorhaben wäre nur mit Befreiungen möglich geworden. Das Thema wurde deshalb vertagt. Zur Sitzung am Montag hatte die Verwaltung nun eine Änderung des Bebauungsplanes mit neuen Bauvorschriften vorgelegt, die vom Gemeinderat einstimmig gebilligt wurden. Jetzt geht der Entwurf in die Offenlage. Dann kann er als Satzung beschlossen werden. "Damit legalisieren wir auch einige Bebauungen auf Grundstücken, die ohne Genehmigung errichtet wurden", erklärte Bürgermeister Dietmar Benz. Vor diesem Hintergrund, so Benz weiter, werde die Stadt auch die Verfahrenskosten zur Änderung komplett tragen. Benz: "Es geht letztlich nicht um ein Einzelprojekt."

Unterdessen wurde für das Vorhaben Im Gehren vom Gemeinderat der Baurechtsbehörde das Einvernehmen signalisiert. Nach dem geänderten Bebauungsplan wäre die Planung dann auch zulässig. "Durch unser Einvernehmen gibt es für den Bauherren keinen weiteren Zeitverzug. Er muss nicht auf unseren Satzungsbeschluss warten", erläuterte Hauptamtsleiterin Sophie Brogle .

Auch einem größeren Bauvorhaben erteilte der Rat sein einvernehmen: Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Baufirma Kern in der Bromergasse soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gebaut werden.

Ressort: Mahlberg

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