Bundesgerichtshof

Bausparkasse darf in der Sparphase keine Jahresgebühr erheben

BZ-Plus Millionen setzen bei der Immobilienfinanzierung auf einen Bausparvertrag. Jetzt gehen Verbraucherschützer erfolgreich gegen weit verbreitete Gebühren vor. Bekommen Bausparer Geld zurück?  

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Bundesgerichtshof: Verwaltungskosten nicht auf Bausparer abwälzen  | Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Bundesgerichtshof: Verwaltungskosten nicht auf Bausparer abwälzen Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Bausparkassen dürfen während der Ansparphase kein "Jahresentgelt" oder ähnliche Kontoführungsgebühren verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der BHW-Bausparkasse. Das Grundsatzurteil gilt aber tendenziell auch für andere Baufinanzierer.
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