Der Gemeinderat hat den Änderungen des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften im Gebiet "Friedhofstraße – Karl-Kienzle-Straße – Hebelstraße" ("Je
anmaires Garten") zugestimmt.
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Die Jeanmaire-Villa im Jugendstil und die umgebende Mauer stehen unter Denkmalschutz. An der östlichen Grundstücksseite soll unter Berücksichtigung der Auflagen eine Wohnbebauung entstehen. Foto: Sylvia Sredniawa
Damit kann auf der östlichen Grundstücksseite eine Wohnbebauung entstehen, die nicht in Konkurrenz zur Jugendstilvilla tritt. Für den Eingriff in den erhaltenswerten ...