Bauausschuss lehnt Aufstockung ab

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Der Bauausschuss des Laufenburger Gemeinderates hat die Aufstockung eines Gewerbebaus an der Zimmermannstraße einhellig abgelehnt. Der Bauherr wollte das noch im Rohbau befindliche dreigeschossige Lagergebäude um ein Büro und eine Betriebsleiterwohnung erhöhen. Nach dem Urteil des Baurechtsamtes ist dies aus zwei Gründen nicht zulässig: Es würde sich um "Bauen in der zweiten Reihe handeln". Dies ist nur im Falle einer Nebennutzung – etwa als Lager – erlaubt, nicht aber bei einer Nutzung zu Wohn- und Arbeitszwecken. Außerdem würde das Gebäude um 3,8 Meter höher ausfallen und sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Bereits jetzt ist die akzeptable Höhe ausgereizt.
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