Bankrott-Vorwurf ist vom Tisch
Freispruch für den Ex-Geschäftsführer der Schuhfabrik Ganter.
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WALDKIRCH. Strafrechtlich bleiben die Insolvenzen der Schuhfabrik Ganter GmbH und ihrer Gesellschafterin, der August Ganter KG, im Sommer 2000 folgenlos. Das Amtsgericht in Waldkirch hat den damaligen Geschäftsführer der Firmen vom Vorwurf des Bankrotts und der Verletzung der Buchführungspflicht freigesprochen.
Nach der zweitägigen Beweisaufnahme hatte der Staatsanwalt nur noch eine Verletzung der Buchführungspflicht für erwiesen gehalten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro gefordert. Auf der Angeklagebank saß der ...