Bad Säckingen und Kreis Waldshut einigen sich auf Erbbaupachtvertrag für Spitalgelände
Die Stadt Bad Säckingen und der Landkreis Waldshut haben sich auf eine endgültige Fassung des erbbaurrechtlichen Vertrages als Basis des Gesundheitscampus verständigt.
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Die Stadt Bad Säckingen und der Landkreis Waldshut haben sich auf eine endgültige Fassung des erbbaurrechtlichen Vertrages als Basis des Gesundheitscampus verständigt. Jetzt müssen noch der Kreistag und der Bad Säckinger Gemeinderat dem Vertrag zustimmen. Zudem muss das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde den Vertrag genehmigen. Anschließend kann dieser notariell beurkundet ...