Bad Säckingen und Kreis Waldshut einigen sich auf Erbbaupachtvertrag für Spitalgelände

Die Stadt Bad Säckingen und der Landkreis Waldshut haben sich auf eine endgültige Fassung des erbbaurrechtlichen Vertrages als Basis des Gesundheitscampus verständigt.  

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Mit dem Gesundheitscampus könnten die Lichter im Spitalgebäude wieder angehen.  | Foto: Manuel Fritsch
Mit dem Gesundheitscampus könnten die Lichter im Spitalgebäude wieder angehen. Foto: Manuel Fritsch
Die Stadt Bad Säckingen und der Landkreis Waldshut haben sich auf eine endgültige Fassung des erbbaurrechtlichen Vertrages als Basis des Gesundheitscampus verständigt. Jetzt müssen noch der Kreistag und der Bad Säckinger Gemeinderat dem Vertrag zustimmen. Zudem muss das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde den Vertrag genehmigen. Anschließend kann dieser notariell beurkundet ...

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Schlagworte: Alexander Guhl, Martin Kistler, Bad Säckingens

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