Autofahren – der teure Spaß
Bei den von der Stadt verhängten Bußgeldern entfallen mehr als 99 Prozent auf Verkehrsdelikte.
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WEIL AM RHEIN. Vieles ist verboten und kann mit einer Geldbuße belegt werden. In Tat und Wahrheit geschieht das aber häufig eben doch nicht. Grund: Nur ein Vergehen, das nachweisbar ist, kann auch geahndet werden. Der ganz überwiegende Teil der Strafzahlungen, die in der Stadtkasse ankommen, entfällt daher gegenwärtig auf einen Bereich, in dem wohl die meisten Bürger schon einmal unangenehme Erfahrungen gemacht haben: den Verkehr.
Lässt ein Hund seine Hinterlassenschaft liegen, klebt an einer Parkbank ein Kaugummi oder fliegt aus einem Autofenster eine Zigarettenkippe aufs Trottoir könnte nach ...