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Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten 2010 Foto: dpa
STUTTGART. Die Arbeit des von der CDU heftig bekämpften zweiten Untersuchungsausschusses zum blutigen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu ...