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Haben Jugendliche die letzte Prüfung bestanden, endet automatisch ihr Ausbildungsverhältnis. Das gilt unabhängig davon, was im Ausbildungsvertrag steht, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg. Ein Beispiel: Laut Vertrag soll die Ausbildung am 31. Januar zu Ende sein – tatsächlich findet die letzte mündliche Prüfung schon am 27. Januar statt. Haben Jugendliche die Prüfung bestanden und werden nicht übernommen, müssen sie nach der Prüfung nicht mehr zur Arbeit gehen. Kommen Jugendliche dennoch und der Arbeitgeber lässt sie weiterarbeiten, entsteht rechtlich automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so Mohaupt.
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