Ein Sozialgerichtsurteil verpflichtet Musikschulen, ihre Lehrkräfte in der Regel in Festanstellung zu beschäftigen. Die Weiler Musikschule ändert deshalb nun etliche Arbeitsverträge. Die Mehrkosten betragen rund 100.000 Euro.
Im schwäbischen Herrenberg hatte eine Musikschullehrerin, die als Honorarkraft beschäftigt war, auf feste Anstellung geklagt, weil sie in einem vergleichbaren Maß wie eine Festangestellte in den Betrieb eingebunden sei. Das Bundessozialgericht gab ihr ...