Aus für Spekulationssteuer?
In den Augen des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig / "Der Ehrliche ist der Dumme".
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MÜNCHEN (dpa). Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig. Nach einem am Donnerstag mitgeteilten Beschluss hat das oberste deutsche Steuergericht in München die strittige Angelegenheit deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.
Damit schloss sich das Gericht den verfassungsrechtlichen Zweifeln des Klägers an (Az.: IX R 62/99). Kläger ist der namhafte Steuerexperte Professor Klaus Tipke. Er hatte ...