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Gutachter: Vorgaben für öffentlich-rechtliche Sender erlaubt.  

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Flaggschiff der ARD: Seit 66 Jahren gibt es die „Tagesschau“.   | Foto: NDR/dpa
Flaggschiff der ARD: Seit 66 Jahren gibt es die „Tagesschau“. Foto: NDR/dpa
Die Länder dürfen den öffentlich-rechtlichen Sendern offenbar vorschreiben, sich im Programm auf Information, Bildung und Beratung zu konzentrieren. Eine entsprechende Änderung des gesetzlichen Auftrags von ARD und ZDF ...

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