Aufruf im Internet geteilt: Geldstrafe

Kurz vor der Beerdigung des Politikers Wolfgang Schäuble hatte es über Facebook einen Aufruf gegeben, den Lahrer Flugplatz zu blockieren. Ein 67 Jahre alter Mann wurde jetzt vom Amtsgericht Lahr verurteilt, weil er den Post teilte. .  

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Im Rahmen der Gerichtsverhandlung hat der Angeklagte, wie Richterin Monika Turcotte auf Nachfrage erläuterte, den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen. Ursprünglich war dieser wegen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gegen den 67-Jährigen verhängt worden. In dem fraglichen Post, so Turcotte, sei zu einer nicht näher umschriebenen Blockade des Lahrer Flugplatzes aufgerufen worden. Der Urheber des Posts – nicht der Angeklagte – sei bekannt, über den Stand des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens sei aber nichts Näheres bekannt, erläuterte die Richterin. Aufgefallen war die Facebook-Nachricht offenbar im Zusammenhang mit einer allgemeinen Recherche der Polizei.

Vor dem Lahrer Amtsgericht habe sich der Angeklagte, der den Beitrag teilte, nicht dazu geäußert, was ihn dazu bewogen habe. In der Verhandlung sagte er laut Turcotte, "nichts gegen Herrn Schäuble zu haben". Außerdem habe er angegeben, die Nachricht nicht genau gelesen zu haben und diese "nicht bewusst" geteilt zu haben. Wie Richterin Turcotte weiter ausführte, war das Urteil von ihr nicht näher zu begründen, da lediglich die Höhe des Tagessatzes von zehn Euro abweichend vom Strafbefehl festzusetzen gewesen sei. Angesichts der Einkommenssituation des Angeklagten seien zehn Euro "angemessen". Die strafrechtliche Folge des Aufrufs zur Blockade hätte, wenn sie verfangen hätte, den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Schlagworte: Monika Turcotte, Herrn Schäuble, Wolfgang Schäuble
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