Aufruf im Internet geteilt: Geldstrafe
Kurz vor der Beerdigung des Politikers Wolfgang Schäuble hatte es über Facebook einen Aufruf gegeben, den Lahrer Flugplatz zu blockieren. Ein 67 Jahre alter Mann wurde jetzt vom Amtsgericht Lahr verurteilt, weil er den Post teilte. .
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Vor dem Lahrer Amtsgericht habe sich der Angeklagte, der den Beitrag teilte, nicht dazu geäußert, was ihn dazu bewogen habe. In der Verhandlung sagte er laut Turcotte, "nichts gegen Herrn Schäuble zu haben". Außerdem habe er angegeben, die Nachricht nicht genau gelesen zu haben und diese "nicht bewusst" geteilt zu haben. Wie Richterin Turcotte weiter ausführte, war das Urteil von ihr nicht näher zu begründen, da lediglich die Höhe des Tagessatzes von zehn Euro abweichend vom Strafbefehl festzusetzen gewesen sei. Angesichts der Einkommenssituation des Angeklagten seien zehn Euro "angemessen". Die strafrechtliche Folge des Aufrufs zur Blockade hätte, wenn sie verfangen hätte, den Tatbestand der Nötigung erfüllt.