Auf die Wartung kommt es an
Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Garantiebedingungen zu Gunsten der Autohersteller.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE (dpa). Autohersteller dürfen großzügige Garantieversprechen mit der Bindung an Vertragswerkstätten verknüpfen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf die Firma Daimler Ansprüche aus einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos von regelmäßigen Wartungen in Daimler-Werkstätten abhängig machen.
Das Karlsruher Gericht wies die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben ...