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Auf die Wartung kommt es an

Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Garantiebedingungen zu Gunsten der Autohersteller.  

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KARLSRUHE (dpa). Autohersteller dürfen großzügige Garantieversprechen mit der Bindung an Vertragswerkstätten verknüpfen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf die Firma Daimler Ansprüche aus einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos von regelmäßigen Wartungen in Daimler-Werkstätten abhängig machen.

Das Karlsruher Gericht wies die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben ...

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