Auf die Brandklasse kommt es an
BZ-SERIE: Ist der Feuerlöscher in Eigenheimen Pflicht? Für alle Geräte ist indes wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
RAUM FREIBURG. Das Eigenheim steht, es ist bestens versichert: gegen Sturm- und Hagelschäden, Einbruch und Feuer. Doch wenn es wirklich einmal brennt, ist oftmals nicht mal ein Feuerlöscher im Haus. Ist er aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen in Ein- und Mehrfamilienhäusern Pflicht?
"In der Landesbauordnung steht nichts davon, dass der Eigentümer oder der Mieter dazu verpflichtet ist, einen Feuerlöscher im Haus bereitzuhalten", weiß Berthold Hauser, Brandrat der ...