Auch ohne Rechnung Steuer fällig
Die kostenlose Überlassung von Räumen an Vereine kann für eine Kommune teuer werden / Zwei Beispiele.
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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Räume und Säle kostenlos zur Verfügung zu stellen, ist ein gängiges kommunalpolitisches Instrument, um Vereine zu fördern. Unter Umständen aber auch ein teures, denn die Kommunen müssen auf solche unentgeltliche Wertabgaben Umsatzsteuer bezahlen. Und zwar dann, wenn sie ihre Turn- und Festhallen oder sonstigen Räume als Betriebe gewerblicher Art führen und deshalb beim Bau der Gebäude den Mehrwertsteueranteil der Investitionskosten von der Finanzbehörde zurückerstattet bekommen hatten.
Die Gemeinde Ebringen beispielsweise war beim Bau der Schönberghalle vor zwölf Jahren so verfahren. Bei einer Investitionssumme von rund zehn Millionen Euro war die Erstattung der Umsatzsteuer erklecklich und hat die nachfolgenden Haushaltspläne ...