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Auch günstige Drogenabgabe ist strafbar

40-jähriger erhält fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und muss Auflagen erfüllen / Der Dealer wird wieder nicht aufgedeckt.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). "Weitergabe zum Einkaufspreis" ist kein Handel, stellte Richterin Melanie Raschke in der Verhandlung vor dem Amtsgericht fest. Doch auch diese "Veräußerung" ohne Gewinn ist eine Straftat, wenn es sich um illegale Drogen handelt. Deshalb wurde ein ...

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