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In der Hauptversammlung der SPD Rheinfelden ging es wie berichtet (BZ vom 8. Februar) auch über die Einführung einer Verpackungssteuer. Vorsitzende Karin Paulsen-Zenke wurde dabei mit der Aussage zitiert, dass Drive-in-Betriebe von der Verpackungssteuer ausgenommen seien. Sie bezog sich dabei auf ein Informationsblatt der Stadt Tübingen zur Verpackungssteuer. Allerdings: Zwischenzeitlich habe sich hier die rechtliche Situation durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungssteuer geklärt. "Jetzt können die Kommunen entscheiden, ob auch Betriebe mit Drive-in bei der Verpackungssteuer eingeschlossen werden", schreibt Karin Paulsen-Zenke. Daher lege sie Wert darauf, diese Aussage aus der Sitzung klarzustellen.