Auch das Objektiv kann subjektiv sein
Freiburger Fotografen-Streit hat ein Ende vor dem Landgericht Mannheim gefunden / Karl-Heinz Raach hat sich vor Gericht durchgesetzt.
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Das Gezänk um zwei schöne Freiburg-Fotos ist beendet: Vor knapp drei Jahren hatte das Amtsgericht entschieden, dass die Vermarktung einer frappierend ähnlichen Aufnahme aus anderer Hand keineswegs gegen das Urheberrecht verstoße. Nun jedoch hat die Berufungsinstanz, die siebte Zivilkammer des Landgerichts Mannheim, ganz anders entschieden: Das Foto vom Karlssteg aufs Münster sei ein "Lichtbildwerk", dessen Nachahmung zu kommerziellen Zwecken unzulässig sei. Gegen dieses Urteil ist keine Revision mehr zugelassen.
Der in Merzhausen lebende Kunstfotograf Karl-Heinz Raach empfindet Genugtuung. Er nämlich hatte – wie berichtet – im Januar 2003 den Auslöser zum Rechtsstreit gedrückt, der bundesweit Beachtung fand. Raach, der seit vielen Jahren Postkarten und Kalender ...