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Auch das Nichtstun kann sträflich sein

Wer Arbeit hat, muss es sagen.  

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BAD SÄCKINGEN (sts). Wegen Betruges wurde ein 31-jähriger Mann aus Weil vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 43 Euro verurteilt: Der Weiler hatte das Arbeitsamt geprellt und trotz Arbeitsaufnahme noch ...

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