Asylgrund: Drohende Beschneidung
Eine in Südbaden lebende 25-jährige Frau aus dem afrikanischen Kamerun klagt mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
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FREIBURG. Droht einer Frau in ihrem Heimatland gegen ihren Willen eine Genitalbeschneidung, dann stellt das eine politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts dar. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Freiburg der Klage einer Frau aus Kamerun stattgegeben und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zum Erlass eines Abschiebeverbots verpflichtet.
Die 25-jährige Frau stellte im Dezember 1999 in Deutschland einen Asylantrag. Sie gab an, dass sie von ihrem Onkel in Kamerun verheiratet und deshalb gegen ihren Willen beschnitten werden sollte. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte ...