Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Allgemeinmediziner aus der südlichen Ortenau muss nicht ins Gefängnis. Er legte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg Rechtsmittel ein – mit Erfolg.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg hatte den Arzt am 25. November 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Vorwurf wog schwer: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch einer Patientin, außerdem Körperverletzung. Der Angeklagte ...